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Anforderungen für die Auswanderung nach Portugal
Als EU-Buerger hast du es leichter als andere – aber es gibt trotzdem einiges zu beachten.
Visum: Für EU-Buerger nicht erforderlich
Die Einreise und der Aufenthalt in Portugal sind für deutsche Staatsbuergern ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis möglich. Einen gueltigen Personalausweis oder Reisepass brauchst du lediglich. Die rechtliche Grundlage ist die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU (AEUV Art. 45). Familienangehoerende aus Drittlaendern benötigen ggf. ein Visum.
Registrierung beim Municipio
Innerhalb der ersten 90 Tage musst du dich bei der zustaendigen Gemeindebehoerde (Camara Municipal / Junta de Freguesia) als Einwohner registrieren. Du erhaeltst eine Certidao de Residencia (Wohnsitzbescheinigung), die für alle weiteren Schritte benötigt wird.
Dokumente für die Registrierung
- Reisepass oder Personalausweis
- NIF (Numero de Identificacao Fiscal)
- Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag)
- Meldeformular der Gemeindebehoerde
NIF – Die portugiesische Steuernummer
Der NIF ist für dein Leben in Portugal absolut zentral: Ohne NIF geht praktisch kein Mietvertrag, kein Bankkonto, kein Arbeitsvertrag. Die Beantragung erfolgt beim Finanzamt (Financas). Seit 2024 wird haeufig ein Finanzvertreuer (Representante Fiscal) benötigt.
5 Schritte zur NIF
- Zum zustaendigen Finanzamt gehen
- Reisepass mitbringen
- Adressnachweis (Mietvertrag)
- Formular fuellen
- NIF sofort erhalten
Weitere Schritte
- Bankkonto eroeffnen bei Millennium BCP, Novo Banco oder ActivoBank
- Krankenversicherung im SNS anmelden + private Zusatzversicherung abschliessen
- Fuehrerschein nach 185 Taegen in Portugal ummelden
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